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Gremienbonus für Professorinnen und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen

Die Maßnahme „Gremienbonus für Professorinnen und Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen“ wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der º£½ÇÖ±²¥ vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen. Das Hochschulgesetz fordert eine geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, was dazu führt, dass Frauen insbesondere in Fachbereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, von der Mitwirkung in Gremien stark belastet sein können.

Zum Ausgleich wird im Jahr 2026 sowohl für das Sommersemester 2025 als auch das Wintersemester 2025/26 einmalig ein Bonus in Form von Personal- und Sachmitteln über eine einfache Antragsstellung vergeben.

Der Gremienbonus kann mit dem Antragsformular per E-Mail beim Referat für Gleichstellung, Vielfalt und Familie (GVF) der º£½ÇÖ±²¥ (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de) beantragt werden. 

Einreichfrist ist der 31. März 2026.

Antragsberechtigt sind:

  • alle Professorinnen*
  • Juniorprofessorinnen* und
  • wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen* der º£½ÇÖ±²¥

Ausgenommen sind:

  • Gastprofessorinnen
  • Personen mit Ämtern, die bereits eine Deputatsreduktion oder personelle Unterstützung zur Entlastung erhalten


Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.

Der Bonus wird auf Basis der Angaben im Antrag vergeben. Die Förderhöhe pro Semester beträgt bei positivem Bescheid pauschal 1.000 Euro. Den Bonus können Sie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben für Personal- und Sachmittel einsetzen. Eine Information über die Förderung erhalten Sie bis spätestens Ende April 2026.