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Undo Gender Publication Gap an der º£½ÇÖ±²¥

Die Maßnahme „Undo Gender Publication Gap“ wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen. 

Der Gender Publication Gap bezieht sich auf eine in der akademischen Forschung inzwischen gut belegte Diskrepanz in der Anzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen von Männern und Frauen. Dass Frauen weniger häufig und prominent publizieren, hat sich Untersuchungen zufolge seit der Corona-Pandemie noch verstärkt.[1] Besonders davon betroffen sind auch Wissenschaftlerinnen mit Sorgeverantwortung.[2] 

Publikationsstärke gilt als wesentlicher Faktor für wissenschaftliche Leistungen - was auf die Sichtbarkeit in Form von Berufungsverfahren, bei der Vergabe von Preisen oder bei Zuschlägen für Forschungsgelder Einfluss hat. Die Anzahl von Publikationen sowie die Häufigkeit der Zitationen von Publikationen werden häufig als Indikatoren für die Sichtbarkeit und den Einfluss von Wissenschaftler*innen herangezogen.

Um dem Gender Publication Gap entgegenzuwirken, können Wissenschaftlerinnen der º£½ÇÖ±²¥ mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms eine Finanzierung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften im Umfang von 5h/Woche beantragen. 

Der ¹óö°ù»å±ð°ù³ú±ð¾±³Ù°ù²¹³Ü³¾ umfasst max. 6 Monate.
Einreichfrist ist der 30. April 2026.

Bevorzugt sollen die Hilfskräfte bei der Unterstützung zur Vorbereitung von Dissertationen, Habilitationen, wissenschaftlichen Publikationen oder Forschungsanträgen eingesetzt werden (z.B. Labor-, Recherche- und Formatierungsaufgaben, Transkriptionsarbeiten).

Antragsberechtigt sind:

  • alle Professorinnen*, Juniorprofessorinnen* und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen* der º£½ÇÖ±²¥
  • alle Promovendinnen*, die an der º£½ÇÖ±²¥ eingeschrieben sind


Die Mittel aus der Maßnahme können mit dem Antragsformular per E-Mail beim Referat für Gleichstellung, Vielfalt und Familie (GVF) der º£½ÇÖ±²¥ (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de) beantragt werden. Da die Maßnahme an die Laufzeit des Landesgleichstellungsprogramms gebunden ist, können Förderungen längstens bis Dezember 2026 erfolgen.

Nach Abschluss der Beschäftigungsdauer und Fertigstellung/Vorbereitung einer Publikation/eines Forschungsantrag bitten wir um einen kurzen Abschlussbericht (max. 1 Seite) über den Einsatz der Hilfskraft und den Stand Ihres Vorhabens. Ein Abschluss und/oder positiver Bescheid zur Publikation stellt ausdrücklich keine Förderbedingung dar.


[1] 

[2] 

Der Antrag zum Download

Nur durch Login ±¹±ð°ù´Úü²µ²ú²¹°ù.

(Bitte Formular downloaden, über PDF-Programm öffnen und dann ausfüllen.)