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Bridge Fellowship "Auf dem Weg zur Promotion"

Das Bridge Fellowship „Auf dem Weg zur Promotion“ wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen. Das Brückenstipendium richtet sich an Frauen, die sich in der Übergangsphase zwischen Studium und Promotion befinden und soll den Frauenanteil unter den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Professor*innen langfristig steigern.

Der Förderzeitraum dient einerseits zur fachlichen Vorbereitung des Promotionsvorhabens (Vorrecherchen, Klärung von Zielvereinbarungen mit der zukünftigen Promotionsbetreuung, Vorbereitung eines Promotionsexposés), anderseits soll er den Rahmen für eine überfachliche Standortbestimmung und Möglichkeiten der Reflexion von persönlichen Zielen und Karrierewünschen bieten.

Die Finanzierung umfasst einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 1.365 Euro (zusätzlich für Eltern: für das erste Kind eine monatliche Zulage von 400 Euro, für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)[1] für einen Zeitraum von max. 6 Monaten. Zusätzlich erhält jede Stipendiatin bis zu 3 individuelle Coaching-Einheitenà 60 Min. zur persönlichen Karriereplanung (in Kooperation mit dem „Zentrum für Graduiertenförderung und akademische Personalentwicklung Landau“/ZGaPL/Coaching-Angebote der º£½ÇÖ±²¥). 

Antragsberechtigt sind:

  • (angehende) herausragende Master- oder Staatsexamens-Absolventinnen* in der Vorbereitungsphase ihrer Promotion, die planen, ihre Promotionsvorhaben an der º£½ÇÖ±²¥ anzusiedeln.

 

Die Bewerbungsfrist für das Bridge Fellowship ist der 1. Mai 2026. Eine Förderung für 6 Monate beginnt spätestens zum 1. Juli 2026. In begründeten Fällen ist auch ein kürzerer Förderungszeitraum möglichDa die Maßnahme an die Laufzeit des Landesgleichstellungsprogramms gebunden ist, muss die letzte Stipendienzahlung spätestens im Dezember 2026 erfolgen. Einen Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie spätestens bis zum 1. Juni 2026.

Eine Bewerbung muss folgende Unterlagen (nach Möglichkeit eine PDF-Datei mit allen Anlagen) beinhalten:

  • Motivationsschreiben mit Verortung des Projekts an der º£½ÇÖ±²¥
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten) mit Literatur-/Quellenangaben, ggf. Abbildungen
  • Zeit- und Arbeitspläne für die Förderdauer, falls möglich darüber hinaus
  • Separat einzureichen: Empfehlungsschreiben durch eine*n Prof.*in der º£½ÇÖ±²¥, der*die das Promotionsprojekt betreuen wird (Das Schreiben soll sowohl Aussagen zur Bewerberin als auch zum geplanten Forschungsprojekt und dessen Einbindung im Fachbereich treffen. Zur Orientierung und besseren Vergleichbarkeit dient die Vorlage für ein Empfehlungsschreiben zur Promotionsbetreuung ).
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienabschlusszeugnisse (BA, Notenübersicht/Transcript of Records, bei Vorliegen: Urkunde MA/Staatsexamen, ggf. Nachweis über Einreichung der Abschlussarbeit)
  • Optional: Zusätzlichen Angaben, die im Motivationsschreiben dargelegt werden können (Erläuterungen zur besonderen Lebenssituation und zum persönlichen Hintergrund: z.B. Care-Aufgaben, Behinderungen oder chronische Erkrankungen; Diskriminierungserfahren; Erstakademikerinnen-Status in der Familie)

 

¹óö°ù»å±ð°ù±¹´Ç°ù²¹³Ü²õ²õ±ð³Ù³ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô:

  • Sehr gute Studien- und Prüfungsleistungen; eine überzeugende Skizze für ein Promotionsvorhaben, das an der º£½ÇÖ±²¥ durchgeführt werden soll
  • Zwischen Bewerbungszeitpunkt und Studienabschluss dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Jahre liegen.
  • Die Abschlussarbeit muss bei Stipendienantritt mindestens eingereicht sein.
  • Nebentätigkeiten im begrenzten Umfang sind im Rahmen der Stipendiensatzung der º£½ÇÖ±²¥ möglich. Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Vergaberichtlinien:  /studium/im-studium/studienfinanzierung/stipendien/richtlinien-und-faqs[2].
  • Im Anschluss an die Förderung ist ein Abschlussbericht (max. 1 Seite) und ggf. der Nachweis über die zwischenzeitlich beantragte oder erfolgte Annahme zur Promotion im Fachbereich einzureichen.
  • Bewerbungen werden nur vollständig angenommen. (Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir Bewerbungen ohne Empfehlungsschreiben nicht berücksichtigen können.)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

 

Bewerbungen und Empfehlungsschreiben senden Sie bitte bis einschließlich 1. Mai 2026 per E-Mail an das Referat für Gleichstellung, Vielfalt und Familie (GVF) der º£½ÇÖ±²¥ (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de). Nachfragen per Mail oder telefonisch (06341 280-31243) beantwortet Ihnen Annegret Scheibe.

 


[1] Orientierung an DFG-Richtlinien:

[2] Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien der º£½ÇÖ±²¥ sehen vor, dass eine Kombination mit weiteren Stipendien (sofern der andere Stipendiengeber dies zulässt) oder anderen Nebenverdiensten (z.B. Hiwi-Tätigkeit) möglich ist, soweit das festgelegte maximale Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum nicht überschritten wird. Unter das Bruttoeinkommen fallen alle (steuerfreien) Einkünfte (z.B. Elterngeld, Mieteinnahmen etc.).

Der Antrag zum Download

Nur durch Login ±¹±ð°ù´Úü²µ²ú²¹°ù.

(Bitte Formular downloaden, über PDF-Programm öffnen und dann ausfüllen.)