Bridge Fellowship „Einstieg in die Postdoc-Phase“

Das Bridge Fellowship „Einstieg in die Postdoc-Phase“ wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen. Das Brückenstipendium richtet sich an qualifizierte Frauen, die sich in der Übergangsphase zwischen Promotion und Postdoc befinden, ihre akademische Laufbahn fortsetzen möchten und noch keine Anschlussfinanzierung haben. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Frauenanteil unter den akademischen Mitarbeiter*innen sowie den Professor*innen langfristig zu steigern.
Der Förderzeitraum dient einerseits zur fachlichen Vorbereitung eines Habilitationsvorhabens bzw. eines wissenschaftlichen Postdoc-Projekts (Projektplanung und erste Schritte, Antragsvorbereitungen, Klärung von Zielvereinbarungen mit der zukünftigen wissenschaftlichen Betreuung). Andererseits soll er den Rahmen für eine überfachliche Standortbestimmung gemäß der individuellen Situation und Möglichkeiten zur weiteren Karriereplanung bieten.
Die Finanzierung umfasst einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 1.850 Euro (zusätzlich für Eltern: für das erste Kind eine monatliche Zulage von 400 Euro, für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)[1] für einen Zeitraum von max. 6 Monaten. Zusätzlich wird eine einmalige Sach- und Reisekostenpauschale von 1.000 Euro gewährt. Jede Stipendiatin erhält darüber hinaus bis zu 3 individuelle Coaching-Einheiten à 60 Min. zurpersönlichen Karriereplanung (in Kooperation mit dem Zentrum für Graduiertenförderung und akademische Personalentwicklung Landau (ZGaPL/Coaching-Angebote).
Das Referat für Forschung der º£½ÇÖ±²¥ bietet maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der vorbereitenden Antragstellung des eigenen Drittmittelprojekts.
Antragsberechtigt sind:
- Qualifizierte (angehende) Postdoktorandinnen der º£½ÇÖ±²¥, die ihre eigene Stelle an der º£½ÇÖ±²¥ mit einem Forschungsprojekt einwerben wollen
Qualifizierte (angehende) externe Postdoktorandinnen, die ihre eigene Stelle an der º£½ÇÖ±²¥ mit einem Forschungsprojekt einwerben wollen
Die Bewerbungsfrist für das Bridge Fellowship ist der 1. Mai 2026.
Eine Förderung für 6 Monatebeginnt spätestens zum 1. Juli 2026.
In begründeten Fällen ist auch ein kürzerer Förderungszeitraum möglich.
Da die Maßnahme an die Laufzeit des Landesgleichstellungsprogramms gebunden ist, muss die letzte Stipendienzahlung spätestens im Dezember 2026 erfolgen.
Einen Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie spätestens bis zum 1. Juni 2026.
Eine Bewerbung muss folgende Unterlagen (nach Möglichkeit eine PDF-Datei mit allen Anlagen) beinhalten:
- Motivationsschreiben mit Verortung des Projekts an der º£½ÇÖ±²¥
- Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten) mit Literatur-/Quellenangaben, ggf. Abbildungen
- Zeit- und Arbeitspläne für die Förderdauer, falls möglich darüber hinaus
- Befürwortung der Förderung durch eine wissenschaftliche Betreuung an der º£½ÇÖ±²¥
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienabschlusszeugnisse (BA, MA/Diplom/Staatsexamen, Promotionszeugnis; Transcript of Record und Urkunden)
Optional: Zusätzlichen Angaben, die im Motivationsschreiben dargelegt werden können (Erläuterungen zur besonderen Lebenssituation und zum persönlichen Hintergrund: z.B. Care-Aufgaben, Behinderungen oder chronische Erkrankungen; Diskriminierungserfahren; Erstakademikerinnen-Status in der Familie)
¹óö°ù»å±ð°ù±¹´Ç°ù²¹³Ü²õ²õ±ð³Ù³ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô:
- Überzeugende Motivation und durchdachte, aussagekräftige Planung für den Förderzeitraum
- Überdurchschnittlich absolvierte Promotion
- Befürwortung der Förderung durch die wissenschaftliche Betreuung an der º£½ÇÖ±²¥
- Die geplante Projekteinwerbung mit eigener Stelle muss an der º£½ÇÖ±²¥ angesiedelt sein.
- Zwischen Disputation und Stipendienantritt dürfen in der Regel nicht mehr als 3 Jahre liegen.
- Die Dissertation muss mit Antritt des Stipendiums mindestens eingereicht sein. (Ist das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen, bitten wir um eine kurze Stellungnahme in der Befürwortung durch die wissenschaftliche Betreuung an der º£½ÇÖ±²¥.)
- Nebentätigkeiten im begrenzten Umfang sind im Rahmen der Stipendiensatzung der º£½ÇÖ±²¥ möglich. Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Vergaberichtlinien: /studium/im-studium/studienfinanzierung/stipendien/richtlinien-und-faqs[2].
- Im Anschluss an die Förderung sind ein Abschlussbericht (max. 1 Seite), der Nachweis über die zwischenzeitlich beantragten Fördermittel und ggf. Bescheid zur Stelle im Fachbereich einzureichen.
- Bewerbungen werden nur vollständig angenommen. (Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir Bewerbungen ohne Befürwortung durch die º£½ÇÖ±²¥ nicht berücksichtigen können.)
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
Bewerbungen und Empfehlungsschreiben senden Sie bitte bis einschließlich 1. Mai 2026per E-Mail an das Referat für Gleichstellung, Vielfalt und Familie (GVF) der º£½ÇÖ±²¥ (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de). Nachfragen per Mail oder telefonisch (06341 280-31243) beantwortet Ihnen Annegret Scheibe.
[1] Orientierung an DFG-Richtlinien:
[2] Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien der º£½ÇÖ±²¥ sehen vor, dass eine Kombination mit weiteren Stipendien (sofern der andere Stipendiengeber dies zulässt) oder anderen Nebenverdiensten möglich ist, soweit das festgelegte maximale Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum nicht überschritten wird. Unter das Bruttoeinkommen fallen alle (steuerfreien) Einkünfte (z.B. Elterngeld, Mieteinnahmen etc.).
Der Antrag zum Download
Nur durch Login ±¹±ð°ù´Úü²µ²ú²¹°ù.
(Bitte Formular downloaden, über PDF-Programm öffnen und dann ausfüllen.)