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Inklusionsvereinbarung

Im Oktober 2000 schuf der Gesetzgeber ein Instrument zur verstärkten Eingliederung schwerbehinderter Menschen - die Integrationsvereinbarung. Dadurch verpflichtete der Gesetzgeber den Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat, eine eng an die betriebliche Situation orientierte Vereinbarung abzuschließen. Die Integrationsvereinbarung ist eine Chance die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.

Gemäß § 166 SGB IX wurde zwischen der º£½ÇÖ±²¥, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat zum 01.10.02 eine solche Vereinbarung abgeschlossen. In Folge der Neufassung des §83 SGB IX auf Basis des am 29.12.2016 verkündeten Bundesteilhabegesetzes wird die Integrationsvereinbarung fortan in Inklusionsvereinbarung umbenannt.

Inklusionsvereinbarung º£½ÇÖ±²¥

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