Schwerbehindertenausweis - ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ
Rechzeitig (ca. 2 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll. Das Versorgungsamt muss die Gültigkeit des Ausweises ohne IJԻå±ð°ù³Ü²Ô²µen auf Antrag verlängern, solange der der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid bzw. die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung geändert worden ist. Die ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µ erfolgt in der Regel für 5 Jahre. Zuständig ist das Wohnsitz- Versorgungsamt (nach Umzug das Versorgungsamt, das für den neuen Wohnsitz zuständig ist). Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µsmerkmale, vorgesehen. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein ³Õ±ð°ù±ôä²Ô²µ±ð°ù³Ü²Ô²µsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Die Neuausstellung kann nur vom Versorgungsamt vorgenommen werden.
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