³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô
Die Zahlung des Sozialbeitrages/Semesterbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung und ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ.
Sonstige ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô:
Von den ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô (nicht dem Semesterbeitrag/Sozialbeitrag!) befreit sind Studierende, die beurlaubt sind, Promovierende (für das Promotionsstudium) und Fernstudierende.
Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind, müssen eine Gebühr in Höhe von 700,- € entrichten.
¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ
Kaiserslautern:
Checken Sie in der (unter "Studiumsverwaltung") Ihre offenen Beiträge.
Landau:
Prüfen Sie in Ihre offenen Beiträge und Ihren ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å±ð²õ³Ù²¹³Ù³Ü²õ.
Die IBAN für Rückmelder finden Sie ebenso in KLIPS (auf der Startseite) nachdem Sie sich eingeloggt haben.
Neueinschreibung
Infos hierzu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Informationen zur ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ.
Fälligkeit von ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô
Bei Verzicht nach der Einschreibung (Platzrückgabe) werden ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô fällig:
- zulassungsfreie Studiengänge: 25,00 €
- zulassungsbeschränkte Studiengänge: 45,00 €
Vergleiche Landesverordnung über die ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ôverzeichnis)
Kontakt
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Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern
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