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Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Die º£½ÇÖ±²¥ trägt dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei nutzen können. Dabei ist der Nachteilsausgleich ein Mittel, um die Chancengleichheit zu gewährleisten, indem individuelle Lösungen für Prüfungssituationen gefunden werden.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Beim Nachteilsausgleich geht es darum, die Chancengleichheit zu währen. Nachteilsausgleiche sind daher immer individuell und situationsbezogen, verbindliche und allgemeine Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich. Sprechen Sie uns gerne an!

Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender in Kaiserslautern:

Rahel Schowalter

Gebäude XY
Raum 3.20
Landau

Tel.: +49 (0)6341 280 36737
E-Mail: barrierefrei[at]edu.rptu.de 

Beauftrager für die Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in Landau:


Gebäude: XY
Raum: 319

Tel.: +49 6341 280-36737
E-Mail: barrierefrei[at]edu.rptu.de 
Sprechstundentermine sind auf der hinterlegt

Beratungstermine

Zu Fragen zum Nachteilsausgleich oder Fragen rund um das Thema Studieren mit Behinderung.

Psychische Erkrankungen

Unter Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen sind psychische Erkrankungen mit Abstand an erster Stelle (22. ). Wenn die Erkrankung chronisch (länger als 6 Monate) ist, besteht die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich. Das Attest verbleibt dabei beim ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù und dem/der Beauftragten.

Nutzen Sie gerne unsere Angebote zur Beratung und weitere Unterstützungsmöglichkeiten rund ums Thema gesund studieren.

Hilfreiche Links
  • Die App "MyTherapy" erinnert daran, Medikamente regelmäßig und pünktlich einzunehmen.
  • Autofahren mit Handicap. Hier finden sie Informationen zum Führerschein, Fahrzeugumrüstungen, finanzielle Hilfen, gesetzliche Regelungen.....
    Weitere Informationen unter
     
     
  • Ausländische Studierende mit Einschränkungen finden unter folgendem Link hilfreiche Informationen für ein Studium in Deutschland


     

 

Informationen

Studierende mit einer nachgewiesenen / diagnostizierten Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, dabei kann die Prüfungsmodalität, jedoch nicht der Prüfungsinhalt bzw. die zu erwerbenden Kompetenzen ersetzt werden. Sprechen Sie daher frühzeitig mit den entsprechenden Stellen.

Hörbehinderungen / Hörhilfen

An der º£½ÇÖ±²¥ in Kaiserslautern sind 24 Räume sind bisher mit einer Anlage für hörgeschädigte Personen ausgestattet. An den Türen der Hörsäle befinden sich Hinweisplakate.

Die Empfänger können in der Dezernat 6.2 / Veranstaltungssicherheit und -technik ausgeliehen werden. Wenn Sie einen eigenen FM-Systems besitzen, sprechen Sie den Dozent / die Dozentin vor der Vorlesung an.

Kontakt:
Herr Deutschle
Gebäude 10 / Raum 106
Telefon 1: +49 631 205-2020
Telefon 2: +49 631 205-5824
E-Mail: dezernat6-vast-kl@rptu.de
 

Endo...was?

Chronisch kranke Studierende, darunter Endometriose-Patientinnen, können Unterstützung finden. Mit einer Endometriose schweren Grades kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 20 gilt die Beeinträchtigung als Behinderung und man erhält einen Bescheid. Bei den Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung erhalten Betroffene individuelle Beratung und Informationen zu einem möglichen Nachteilsausgleich.