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Antragstellung und Antragsformulare

Sie können den Antrag jederzeit stellen, auch wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind

Leistungen nach dem BAföG können jedoch frühestens ab dem Antragsmonat bewilligt werden (Beispiel: Wenn Sie den Förderungsantrag für das Wintersemester erst im Dezember abgeben, können Sie auch erst ab Dezember BAföG erhalten). Da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nimmt, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen. 

Bei einem Weiterförderungsantrag beachten Sie bitte dass dieser mit allen erforderlichen Nachweisen spätestens zu den nachstehenden Terminen dem Amt vorliegen sollte. Nur dann kommt es nicht zu einer Zahlungsunterbrechung. 

Weiterförderung ab Sommersemester:

Hochschule: spätestens bis 31. Dezember des Vorjahres

º£½ÇÖ±²¥: spätestens bis 31. Januar

Weiterförderung ab Wintersemester

Hochschule: spätestens bis 30. Juni

º£½ÇÖ±²¥: spätestens bis 31. Juli

Studierende, die den Antrag später abgeben, müssen mit einer verzögerten Auszahlung rechnen. 

Weitere Informationen

Hier den Antrag auf Ausbildungsförderung online ausfüllen

Hinweise zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung oder unter .

Konktaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per Telefon +49 631 205-5698 oder per E-Mail: datenschutz[at]rptu.de

Die Postanschrift ist:

Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Die Datenschutzbeauftragte
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern

und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unter (externer Link).

Das Formblatt 02 wird für Studierende nicht benötigt. Es wird durch die Immatrikulationsbescheinigung ersetzt.

Wenn Sie den Deutschkurs oder das Internationale Studienkolleg besuchen, benötigen Sie das Formblatt 02 zusätzlich zur Immatrikulationsbescheinigung.

Antragsformulare erhalten Sie in Kaiserslautern auch beim Amt für Ausbildungsförderung (Formularständer 5. Stock, Geb. 47).

Wichtig: Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind!

 

In der Regel sind wir einmal im Monat auch am Standort Zweibrücken persönlich zu erreichen.

Die Termine finden Sie unter diesem Link: