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Zusatzleistungen

Zitat: "Nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten können Studierende bis zum Ende des Prüfungszeitraums des Semesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen ablegen (Zusatzleistungen). Zusätzliche Prüfungsleistungen sind vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Der entsprechende Antrag ist rechtzeitig über die Abteilung für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô²µ±ð±ô±ð²µ±ð²Ô³ó±ð¾±³Ù±ð²Ô an den Prüfungsausschuss zu richten. ...."