Studieren mit Kind und Familie
Schwangerschaft und Kindeserziehung im Studium stellen besondere Lebenslagen dar. Die ֱ trägt Sorge dafür, dass durch Ihr Studium für Sie und Ihr Kind keine Gefährdung entsteht. Damit ein Studium in diesen Lebenssituationen gut gelingen kann, öٱ wir Sie mit dieser Seite über Ihre Möglichkeiten der Studienorganisation und -gestaltung während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit informieren und Ihnen aufzeigen, wie wir Sie dabei unterstützen können.
Die Vereinbarkeit von Studium und Familie umfasst dabei auch die Pflege von Angehörigen.

Meldung der Schwangerschaft
Je früher Sie die Schwangerschaft der ֱ melden, desto besser kann sie einen wirkungsvollen Mutterschutz für Sie und Ihr Kind sicherstellen. Erst nach der Meldung kann eine individuelle ұäܲԲܰٱܲԲ erstellt werden. Diese ist auch die Basis für Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen, damit aus der Schwangerschaft im Studium keine Nachteile entstehen.
- Kontakt zum SSC Kaiserslautern/Landau aufnehmen (je nach Standort)
- Formular “Anzeige der Schwangerschaft oder Stillzeit für Studierende” ausfüllen und übermitteln
- Das SSC wird eine ұäܲԲܰٱܲԲ für die von Ihnen angegebenen Lehrveranstaltungen und ʰüڳܲԲ veranlassen
Wichtige Hinweise
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und ʰüڳܲԲ während der Zeit des Mutterschutzes ist nicht möglich, wenn für den betreffenden Zeitraum ein Attest über ein ärztliches Beschäftigungsverbot vorliegt.

Studienorganisation
In unserer Handreichung finden Sie umfassende Informationen und rechtliche Grundlagen in Bezug auf Studienorganisation und ʰüڳܲԲ während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.
Als Schwangere oder Eltern mit Kind(ern) in Elternzeit, in bestimmten Fällen auch in der Mutterschutzfrist, üڱ Sie grundsätzlich an Lehrveranstaltungen und ʰüڳܲԲ, die keine Gefährdung für Ihre Schwangerschaft darstellen, teilnehmen. Wenn Sie an Veranstaltungen zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen teilnehmen öٱ, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (Rubrik: Anträge und Formulare)
Soweit Lehrveranstaltungen keine Gefährdung für Sie oder Ihr Kind darstellen, können Sie daran weiter teilnehmen. Deshalb prüfen wir für die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen die Gefährdung (ұäܲԲܰٱܲԲ). Besteht keine Gefahr, können Sie an der Veranstaltung teilnehmen. Besteht eine Gefahr, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Gefährdung zu vermeiden bzw. wir werden versuchen, Ihnen Ersatzleistungen anzubieten. Wenn das nicht möglich ist, kann Ihnen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen untersagt werden und Sie müssten diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Die ұäܲԲܰٱܲԲ wird veranstaltungsbezogen von den Lehrenden durchgeführt.
Während der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen. Dabei werden Ihre Hochschulsemester weitergezählt, Ihre Fachsemester jedoch pausiert.
Mehr Informationen zur Beurlaubung und Beantragung finden Sie hier.
An der ֱ können Sie im Studium Elternzeit nehmen. Elternzeit bedeutet für Sie, flexibler studieren zu können: Sie können Prüfungsleistungen erbringen, müssen dies aber nicht.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Während der Elternzeit besteht keine Verpflichtung, an ʰüڳܲԲ teilzunehmen. Das gilt für anstehende Wiederholungsversuche genauso wie für ʰüڳܲԲ, bei denen eine von der Prüfungsordnung festgelegte Anmeldefrist für den ersten Prüfungsversuch besteht. Sie öԲԱ&Բ;ʰüڳܲԲ ablegen. Dafür ist eine fristgemäße Anmeldung der betreffenden ʰüڳܲԲ notwendig.
Teilen Sie die Inanspruchnahme der Elternzeit zur Wahrung entsprechender Fristen rechtzeitig Ihrem ʰüڳܲԲ mit (Formular).
Mehr und ausführliche Informationen finden Sie in der Handreichung.
Während der Zeit des Mutterschutzes
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und ʰüڳܲԲ unterliegt grundsätzlich den genannten Schutzfristen. Es besteht somit keine Verpflichtung, an Lehrveranstaltungen oder ʰüڳܲԲ teilzunehmen.
Wenn Sie in dieser Zeit trotzdem ʰüڳܲԲ ablegen öٱ, können Sie das tun, außer es liegt ein ärztliches Attest / Beschäftigungsverbot vor. Eine fristgemäße Anmeldung zu ʰüڳܲԲ, die Sie ablegen öٱ, bleibt wie gewohnt notwendig. Angemeldete ʰüڳܲԲ können regulär abgemeldet werden.
In Kaiserslautern füllen Sie bitte das Formular Verzichtserklärung (Rubrik: Anträge und Formulare) aus und reichen es beim ʰüڳܲԲ ein.
In Landau wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im .
Während der Elternzeit
Es besteht keine Verpflichtung, an ʰüڳܲԲ teilzunehmen. Das gilt für anstehende Wiederholungsversuche genauso wie für ʰüڳܲԲ, bei denen eine von der Prüfungsordnung festgelegte Anmeldefrist für den ersten Prüfungsversuch besteht. Sie öԲԱ&Բ;ʰüڳܲԲ ablegen. Dafür ist eine fristgemäße Anmeldung der betreffenden ʰüڳܲԲ notwendig.
Teilen Sie die Inanspruchnahme der Elternzeit zur Wahrung entsprechender Fristen rechtzeitig Ihrem ʰüڳܲԲ mit (Formular).
Mehr und ausführliche Informationen finden Sie in der Handreichung.
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder Stillzeit ein Praktikum absolvieren, informieren Sie die zuständige Ansprechperson der Praktikumsstelle. Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, eine individuelle ұäܲԲܰٱܲԲ für Sie zu erstellen. Die Universität ist dabei nicht beteiligt.

Vereinbarkeit Studium & Familie
- Kinderbetreuung
- Eltern-Kind-Zimmer
- Wenn Sie Angehörige pflegen, können Sie sich dafür beurlauben lassen.
Anträge und Formulare
Anzeige der Schwangerschaft oder Stillzeit für Studierende
Antrag - Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Antrag - Veranstaltungen zwischen 20 bis 22 Uhr
Erklärung - freiwillige Teilnahme an ʰüڳܲԲ
Erklärung - freiwillige Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Rechtliche Grundlagen
Hinweis: Die gesetzliche Schutzfrist im Mutterschutz umfasst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung ().
Infos für Fachbereiche und Lehrende
zur Teilnahme schwangerer und stillender Studentinnen an Veranstaltungen
