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Besonders relevant ist der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ im Kontext rund um die Gestaltung des Prüfungsverfahrens. Denn dieser kann in viele Bereiche des Prüfungsverfahrens eingreifen. Von den Rechten und Pflichten des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões sind alle an einer Hochschule lehrenden Personen, die Verwaltung und besonders die Studierenden betroffen. Allein die Zusammensetzung des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões betrifft Studierende, Hochschullehrer/innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter. Auch die Verwaltung steht in engem Kontakt mit dem ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²õ, da sie beratend tätig ist und viele Entscheidungen des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³Ü²õ²õ³¦³ó³Ü²õ²ões umsetzt.