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Sie können ohne Grund oder mit Angaben von Gründen von einer Prüfung zurücktreten. Beachten Sie aber unbedingt die Regelungen zum Rücktritt in der jeweiligen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ.
Ein Rücktritt mit triftigem Grund kann möglich sein, soweit die Gründe unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich angezeigt, glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden. Die notwendigen Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen.
Erfolgen Versäumnis oder Rücktritt wegen Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten, so muss dies durch ein ärztliches Attest ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó&²Ô²ú²õ±è;nachgewiesen und beim zuständigen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù eingereicht werden. In der Regel ist das Attest innerhalb von 3 Tagen einzureichen, dies soll digital erfolgen.
Das ärztliche Attest soll auch ausschließlich eingescannt per Email zugesendet werden. Das Original ist durch die Kandidatin oder den Kandidaten für die Dauer des Studiums aufzubewahren und wird gegebenenfalls von Seiten der Universität nachgefordert.
Hinweis: Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert. Bitte verwenden Sie die uni-internen Vordrucke (siehe Infobox)!