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Krankmeldung und ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù im Fernstudium

¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù
 

Sie können ohne Grund oder mit Angaben von Gründen von einer Prüfung zurücktreten. Beachten Sie aber unbedingt die Regelungen zum ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù in der jeweiligen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ.

Ein ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù mit triftigem Grund kann möglich sein, soweit die Gründe ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich angezeigt, glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden. Die notwendigen Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen. 

Krankheit


Erfolgen Versäumnis oder ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù wegen Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten, so muss dies durch ein ärztliches Attest ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó nachgewiesen und bei der eingereicht werden. In der Regel ist das Attest innerhalb von 3 Tagen einzureichen, dies soll digital erfolgen.“
Das ärztliche Attest soll ausschließlich eingescannt per Email an die jeweilige Sachbearbeitung der Abt. 4.5 zugesendet werden. Das Original ist durch die Kandidatin oder den Kandidaten für die Dauer des Studiums aufzubewahren und wird gegebenenfalls von Seiten der Universität nachgefordert.

Wichtiger Hinweis: Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert.