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Anerkennung / Anrechnung

von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an der º£½ÇÖ±²¥ oder an anderen in- oder ausländischen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, werden anerkannt, sofern sich die dabei erlangten Kompetenzen und Lernergebnisse in Inhalt, Qualifikationsniveau und Profil von demjenigen Studiengang, für den die Anerkennung vorgenommen werden soll, nicht wesentlich unterscheiden.

Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden maximal bis zur Hälfte des Hochschulstudiums auf Antrag angerechnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ sowie der .

Einreichung

Die Studierenden haben die für die Anerkennung/Anrechnung notwendigen Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Vor Aufnahme des Studiums sind diese zusammen im Online-Bewerbungsportal oder mit dem Antrag auf Studiengangwechsel der vorzulegen. Eine Vorab-Prüfung vor der Bewerbung erfolgt nicht! Nach Aufnahme des Studiums sind diese beim DISC einzureichen.

Antrag zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

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Antrag zur Anrechnung außerhalb des Hochschulbereichs erbrachter Leistungen

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