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Online-und Präsenzseminare 2026

Ausbildung für Kranbediener*innen (Präsenzseminar, Campus Kaiserslautern)

Ein Kran der den Schriftzug "Education" hält, auf dem ein Student sitzt.
Ein Kran der den Schriftzug "Education" hält, auf dem ein Student sitzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der º£½ÇÖ±²¥ KL-LD,

bei unseren Begehungen ist aufgefallen, dass mit diversen Kränen (Leichtportalkrane, Schwenkkrane u.a) und Kranbahnanlagen im Sinne der DGUV Vorschrift 52 gearbeitet wird und leider die gesetzlich vorgeschriebene Schulung/Unterweisung für Kranbediener*innen fehlt…diesen Zustand müssen wir ändern.

Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren. Deshalb ist eine sorgfältige Unterweisung von Personen, die mit dem Führen von Kranen betraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer*in arbeiten möchten, sollten Sie deshalb alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben beim Betrieb einer Krananlage schützen. 

Kräne unterliegen gesetzlichen Anforderungen, die der Sicherheit dienen. Sie dürfen ausschließlich von ausgebildetem Personal bedient werden. Die Ausbildung muss zudem regelmäßig durch eine jährliche Unterweisung aktualisiert werden. Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer*in die Verantwortung nur ausgebildete Kranführer*in einzusetzen.
In der Ausbildung zum Kranführer*in vermitteln wir Ihnen die von der DGUV vorgegebenen Inhalte. Dabei achten wir auf eine anschauliche und praxisnahe Wissensvermittlung in angenehmer Lernumgebung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Kranführerschein.

Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang. 

Die Lasten werden unter Umständen über Personen oder Sachwerte hinweg bewegt. Oder es befinden sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Krans. Es liegt dann an Ihren Fertigkeiten als Kranführer, einen Unfall zu vermeiden. Sie sollten dazu grundsätzlich mit der Physik eines Krans vertraut sein, um mögliche Risiken sicher erkennen zu können. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können: Beim feinfühligen Anheben und Absetzen der Ladung, wenn eine Pendelbewegung aufgefangen werden muss oder auch beim korrekten Anschlagen der Ladung am Kranhaken.

Inhalte im Überblick

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers, der Kranfühererin
  • DGUV Vorschrift 52 - Krane: Vorschriften zum Betrieb von Kranen
  • DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Regel 109-017: Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Umgang mit der Funkfernsteuerung/Kransteuerung
  • Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
  • Praktische Abschlussprüfung

 

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Wir konnten für die ¶Ù³Ü°ù³¦³ó´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ Frau Prof. Dr. Catherina Thiele aus dem FB Bauingenieurswesen gewinnen.

Der Theoretische Teil findet am Dienstag den 21.04.26 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bau 60-Raum 401 statt und ist auf 24 Personen ²ú±ð²õ³¦³ó°ùä²Ô°ì³Ù.

Der praktische Teil ist auf 12 Personen beschränkt und findet daher an 2 Terminen statt.

Praxis Gruppe 1: Dienstag, 21.04.26 von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Praxis Gruppe 2: Donnerstag, 23.04.26 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt über den Bereich der Zentralen Personalentwicklung (Frau Christina Palladino).

Sollten die Nachfrage so groß sein, dass der eine Termin nicht reicht, werden wir parallel zu den Anmeldelisten eine Warteliste pflegen und den betreffenden Personenkreis über einen weiteren Termin informieren.

Die Ausbildung ist kostenlos und belastet weder öffentliche noch private Budgets. 

Abschluss

Zertifikat und Befähigungsnachweis für Krane

Teilnahmevoraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Wichtige Hinweise

Bitte bringen Sie für den Befähigungsnachweis ein Passfoto mit.

Für den praktischen Teil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und falls vorhanden einen Schutzhelm mit.

Die schriftliche Beauftragung

Der "Kranschein" allein reicht nicht aus, um rechtlich abgesichert zu sein. Der Arbeitgeber*in muss den Mitarbeiter*innen nach der Ausbildung zusätzlich schriftlich beauftragen

Diese Beauftragung gilt immer nur für:

  1. Den/Die bestimmten Mitarbeiter*in.
  2. Einen bestimmten Krantyp (z. B. flurgesteuerter Hallenkran vs. Turmdrehkran).
  3. Einen bestimmten Einsatzbereich

Für Rückfragen bitte direkten Kontakt zu Abteilung 6.4, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Markus Knecht aufnehmen.

Zielgruppe: Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen/müssen…bitte keine „nice to have“ Anmeldungen.

Referentin: Frau Prof. Dr. Catherina Thiele

Termin: 

21.04.2026 (08:00 – 12:00 Uhr) Theorie

21.04.2026 (12:30 - 16:30 Uhr) Praxis Gruppe I

23.04.2026 (08:00 - 12:00 Uhr) Praxis Gruppe II

Ort: Gebäude 60 Raum 401

Anmeldungen bis spätestens 15.04.2026 über Christina.Palladino[at]rptu.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Folgendes an:

- an welchem Praxisteil Sie teilnehmen wollen Praxis I oder Praxis II

- Geburtsdatum und Geburtsort

- welche Anschlagmittel in Ihrem Bereich vorhanden sind

- welche Krantypen in Ihrem Bereich vorhanden sind

Ein Kran der den Schriftzug "Education" hält, auf dem ein Student sitzt.
Ein Kran der den Schriftzug "Education" hält, auf dem ein Student sitzt.