º£½ÇÖ±²¥

News aus dem Zentrum für Lehrkräftebildung

Masernschutzgesetz/ Schulpraktika

Mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 müssen Praktikant*innen an rheinland-pfälzischen Schulen für ihren Schulpraktikumsantritt ab dem kommenden Praktikumszeitraum im Herbst 2020 einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen.

Mehr Informationen finden Sie .

Aktualisierung: Da im Sommersemester 2020 alle schulischen Praktika als reine Onlineveranstaltungen durgeführt werden, wird der Impfschutz in diesem Semester nicht kontrolliert werden.