Ausschreibung zur Förderung standortübergreifender Zusammenarbeit in Studium und Lehre
Finanziert aus dem Innovationsfonds der º£½ÇÖ±²¥, fördert InterAct for º£½ÇÖ±²¥ strategisch relevante Maßnahmen und Projekte, welche im Rahmen von standortübergreifender Zusammenarbeit die Profil- und Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre der gesamten Universität voranbringen können.
Die fünfte Ausschreibungsrunde legt einen Fokus auf Auswirkungen des Prozesses zur Weiterentwicklung der Universitätsstruktur für Studium und Lehre. Die sich neuformierenden Fachbereiche werden dabei unterstützt, durch strategische Projekte Profil- und Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre im Rahmen der Neuorganisation standortübergreifend voranzutreiben.
Allgemeine Rahmenbedingungen
In der fünften Förderrunde werden zwei ¹óö°ù»å±ð°ù±ô¾±²Ô¾±±ð²Ô ausgeschrieben:
Förderlinie 1 - Entwicklungsklausur zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre in neuen Fachbereichs-Strukturen:
Wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen beider Standorte (s.u.) können einen oder mehrere der folgenden Bausteine für eine Entwicklungsklausur zur Weiterentwicklung eines im Antrag festgelegten Fokusthemas aus dem Bereich Studium und Lehre (strategische Entwicklung oder Qualitätsmanagement) beantragen. Hier sind möglich:
> externe Moderation und ggf. Raummiete und Reisekosten für eine Entwicklungsklausur (max. 10.000 €)
> personelle Unterstützung zur inhaltlichen Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Entwicklungsklausur (max. 11.250 €, das entspricht z.B. 25% VZÄ E13 für 6 Monate)
> Hilfskraftverträge zur Unterstützung der Beteiligung Studierender bei der Klausur: Teilnahme, inhaltliche Vor- und Nachbereitung (max. 1.125 €)
Förderlinie 2 – Weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre in standortübergreifenden Fachbereichen:
Wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen beider Standorte (s.u.) können Maßnahmen beantragen, die die standortübergreifende Weiterentwicklung eines im Antrag festgelegten Fokusthemas aus dem Bereich Studium und Lehre fördern. Das Format ist frei wählbar und im Antrag zu beschreiben und zu begründen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 €.
Allgemeine Fördergrundsätze
Die Laufzeit der Projekte kann im Antrag flexibel entsprechend der Projektziele festgelegt werden. Frühester Projektbeginn ist der 01.07.2026, spätestes Projektende der 31.10.2027.
Die Ergebnisse der Projekte sollen nachhaltig in die künftigen Fachbereichsstrukturen eingebunden werden bzw. dort nachhaltig Wirkung zeigen.
Bedingung für die Bewilligung der Mittel ist der Einbezug Studierender bei den geförderten Aktivitäten. Die Partizipation der Studierenden muss im Antrag in Art und Umfang klar beschrieben werden.
Eine Orientierung an den Werten und dem Leitbild der º£½ÇÖ±²¥, insbesondere dem Leitbild für das Gelingen von Lehren und Lernen, sowie an den Anforderungen von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit wird vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen beider Standorte. Mit der Antragstellung wird bestätigt, dass alle Dekan*innen der aktuellen Fachbereiche, die Anteil am betreffenden neuen Fachbereich haben, über das eingereichte Projekt informiert sind und es unterstützen.
Es wird erwartet, dass die Projekte durch wesentliche konzeptionelle, organisatorische und inhaltliche Beiträge von beiden Standorten getragen werden (z.B. durch standortübergreifende Verantwortlichkeiten).
Über die Bewilligung der Vorhaben entscheidet die Vizepräsidentin für Lehre in Absprache mit dem Präsidium der º£½ÇÖ±²¥.
Spätestens einen Monat nach Ablauf der Projektlaufzeit ist ein Abschlussbericht inklusive einer Finanzübersicht einzureichen.
Antragsstellung
Frühester Förderbeginn für beide Linien ist der 01.07.2026. Die Förderung endet spätestens zum 31.10.2027.
> Anträge für beide ¹óö°ù»å±ð°ù±ô¾±²Ô¾±±ð²Ô sind über das Antragsformular einzureichen.
> Förderfähig sind Personal- und Sachkosten.
> Beizufügen ist ein Finanzierungsplan, in dem Sie benötigte Personal- und Sachkosten darstellen. Wissenschaftliche Hilfskräfte sind unter Personalkosten zu fassen. Bei Rückfragen zu Kostenansätzen wenden Sie sich bitte an die Projektkoordination. Für den Finanzierungsplan ist die bereitgestellte Tabellenvorlage zu verwenden.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 31.05.2026, 23:59 Uhr einzureichen:
foerderung-interact[at]rptu.de
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung erfolgt Ende Juni 2026.
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Katrin Hochberg: k.hochberg[at]rptu.de
Informationen zu InterAct finden Sie unter: /s/interact
Einreichungsfrist
31. Mai 2026, 23:59 Uhr
¹óö°ù»å±ð°ù»å²¹³Ü±ð°ù:
Flexible Dauer zwischen
01.07.2026 und 31.10.2027
Antragstellung:
Über das Antragsformular.
Einzureichen unter