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Dienstreisen/Reisekosten (Stand: 05/24)
Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner
Inlands- und Auslandsdienstreisen, Exkursionen und Zeiterfassung
Bitte beachten Sie die entsprechenden ´Ü³Ü²õ³Ùä²Ô»å¾±²µ°ì±ð¾±³Ù²õ²ú±ð°ù±ð¾±³¦³ó±ð unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Achtung neue Zuständigkeitsverteilung.
Telefonisch steht Ihnen unser Team wie folgt zur Verfügung:
Mo, Di, Do: 9:00-11:00 und 13:00-15:00
Mi, Fr: 9:00-11:00
NEU:
- Ausfüllhilfe zum Dienstreiseantrag (Präsentation der letzten Schulung)
- Durch den Amtsantritt des Präsidenten haben wir den Dienstreiseantrag und den Exkursionsantrag angepasst. Bitte nutzen Sie die neue Vorlage!
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung:
- ​â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹Bei Benutzung des Privat-Pkw:
Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrtkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte (hier: º£½ÇÖ±²¥) entstanden wären (Vergleichsangebote/ Google Maps). - Bei Benutzung der Bahn:
Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrtkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte (hier: º£½ÇÖ±²¥) entstanden wären. Bei Nutzung der Bahn ist ein Vergleichsangebot ab der Dienststätte mit dem Datum des Buchungstages beizufügen. - Bei Benutzung des Flugzeugs:
Sofern die Dienstreise mit dem Flugzeug durchgeführt werden muss, stehen ohne weitere Vergleiche folgende Flughäfen zur Verfügung:
KL: Frankfurt am Main International, Frankfurt Hahn, Luxemburg, Saarbrücken
Zusätzlich für LD: Karlsruhe/ Baden-Baden, Stuttgart
Wird die Dienstreise nicht von der Dienststätte aus angetreten und der Flughafen nicht zu den gelisteten Flughäfen gehört, muss ein Vergleichsangebot vom Flughafen Frankfurt am Main International beigelegt werden. Dieses Vergleichsangebot muss die Bahnfahrt zum Flughafen enthalten.
- ​â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹â¶Ä‹Bei Benutzung des Privat-Pkw:
- Neue Vorlage mit Kostenstelle: Antrag auf Reisekostenvergütung (PDF)
- Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub (Erklärung 1)
Erklärung 2
Verlängerung der Dienstreise aus Kostengründen (Erklärung 3)
Wichtige Hinweise der Reisekostenstelle
Allgemeine Genehmigung von Dienstreisen zur º£½ÇÖ±²¥ in Landau bzw. zur º£½ÇÖ±²¥ in Kaiserslautern
º£½ÇÖ±²¥ Dienstreiserichtlinien
Länderliste Arbeitsmedizinische Maßnahmen G35
Leitfaden für die Abwicklung von Exkursionen
Protokoll FAQ Runde der Dienstreisen/ Reisekosten Novemer '23
Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Fragebogen (G35)
Hilfreiche Tipps zum Thema Dienstreisen / Helpfull Information for business trips
Allgemeine Informationen
Vorbemerkungen
Bei der Einstellung reisekostenrechtlicher Bestimmungen an dieser Stelle wurde weitgehend auf das Abdrucken kompletter Gesetzestexte, Verordnungen etc. bewusst verzichtet. Vielmehr soll den Bediensteten hiermit ein kompakter Überblick mit den wichtigsten Informationen hinsichtlich des Dienstreiseverkehrs und den damit verbundenen Reisekostenvergütungen gegeben werden. Dieser Überblick ist mehr oder weniger als „Ausführliche Kurzinformation“ gedacht und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu wahren, ist auf eine Differenzierung in eine männliche und weibliche Anrede verzichtet worden.
Weiterlesen (weitere Informationen zur Genehmigung, Vergütung, etc.)
Widerruf bestehender Genehmigungen
Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der bestehenden Reise- und
Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amt wird mit sofortiger Wirkung Folgendes angeordnet:
1. Widerruf bestehender Genehmigungen
Sämtliche bereits erteilten Genehmigungen für Dienstreisen in folgende Staaten und Gebiete
werden hiermit mit sofortiger Wirkung widerrufen:
o Israel / Palästinensische Gebiete
o Libanon
o Jordanien
o Syrien
o Irak
o Iran
o Bahrain
o Kuwait
o Oman
o Vereinigte Arabische Emirate
o Saudi-Arabien
o Katar
o Jemen
2. Aussetzung neuer Genehmigungen
Bis auf Weiteres werden keine neuen Dienstreisen in die oben genannten Staaten und
Gebiete genehmigt.
3. Neubewertung der Lage
Sollte sich die Sicherheitslage vor Ort nachhaltig beruhigen und die entsprechenden
Reisewarnungen bzw. Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amt aufgehoben oder
maßgeblich angepasst werden, können Dienstreisen in die genannten Staaten und Gebiete
im Einzelfall kurzfristig neu geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden.
Meldepflicht bei noch laufenden Dienstreisen
Mitarbeitende, die sich derzeit im Rahmen einer Dienstreise in einem der genannten Staaten oder
Gebiete befinden, haben sich unverzüglich bei der Dienststelle zu melden, um das weitere Vorgehen
abzustimmen.
Meldepflicht nach Urlaubsaufenthalten
Mitarbeitende, die sich im Rahmen einer privaten Urlaubsreise in einem der genannten Staaten oder
Gebiete aufhalten oder dort aufgehalten haben und aufgrund der aktuellen Lage ihren Dienst nach
Urlaubsende nicht planmäßig wieder antreten können, haben sich unverzüglich bei der Dienststelle zu
melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Kann der Dienst nach Ablauf des genehmigten Urlaubs aus Gründen, die in der Person der/des
Mitarbeitenden liegen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den genannten
Regionen stehen, nicht wieder aufgenommen werden, ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bis zur
tatsächlichen Wiederaufnahme des Dienstes. Weitergehende arbeits- oder dienstrechtliche
Regelungen bleiben unberührt.
Alternierendes digitales Arbeiten
Alternierendes digitales Arbeiten ist in den oben genannten Gebieten nicht gestattet.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die zuständige Sachbearbeitung, die Abteilungsleitung, Claudia
Huschto (claudia.huschto@rptu.de 0631 205 4054) oder an die Dezernentin Stephanie Denowell
(stephanie.denowell@rptu.de 0631 205 2340) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Denowell
- Dezernatsleitung -
Kaiserslautern, den 03.03.2026
Anträge / wichtige Links
Für ein einfacheres Ausfüllen das gewünschte Dokument bitte downloaden.
Reisekosten für entpflichtete Professoren sowie Externe
English translation assistance (not fillable)/ Englische Übersetzungshilfen (nicht ausfüllbar)
Auslandsdienstreisen - Entsendebescheinigung A 1
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Sie über Änderungen bei Dienstreisen im Verfahren zur Beantragung von Entsendebescheinigungen (A1) informieren.
Nach den neuen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es nicht mehr erforderlich, für alle Länder eine Entsendebescheinigung mitzuführen. Die Mitführung einer Entsendebescheinigung ist nur für Frankreich und Ö²õ³Ù±ð°ù°ù±ð¾±³¦³ó erforderlich. In diesen Fällen besteht weiterhin die Pflicht, vor Antritt der Dienstreise ein Entsendebescheinigung zu beantragen.
Sollten Sie während einer Dienstreise kontrolliert und zur Vorlage einer Entsendebescheinigung aufgefordert werden, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Dezernat 3 - Personalabteilung - in Verbindung zu setzen. Wir werden die Entsendebescheinigung zur nachträglichen Vorlage anfordern. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und nur durch Ihre Mitwirkung können mögliche Bußgelder vermieden werden.
Mit dieser Regelung konnte ein Stück Verwaltungsaufwand für alle beseitigt werden und wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage - Dienstreiseantrag Ausland - Antrag A1