Nachteilsausgleiche
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Sie sind abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und vom Grad der Behinderung. Unter anderem gibt es
- Steuerliche Erleichterungen
- Parken
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
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- Wohngeld
- ...
Nähere Informationen finden Sie beim Integrationsamt .
Nachteilsausgleiche speziell für das Studium:
Prüfungsamt LD/ KL
Dozenteninfo
Ansprechpartner
Für µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ð:
- Campus Kaiserslautern
(Schwerbehindertenvertreter der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
- Campus Landau
(Schwerbehindertenvertreterin der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
Für Studierende:
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)
E-Mail: barrierefrei[at]edu.rptu.de