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Nachteilsausgleiche

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Sie sind abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und vom Grad der Behinderung. Unter anderem gibt es

  • Steuerliche Erleichterungen
  • Parken
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
  • ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ³¾´Ç»å¾±´Ú¾±°ì²¹³Ù¾±´Ç²Ô±ð²Ô
  • Wohngeld
  • ...

Nähere Informationen finden Sie beim Integrationsamt .

 

Nachteilsausgleiche speziell für das Studium:

Prüfungsamt LD/ KL
Dozenteninfo

 

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Ansprechpartner

Für µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ð:

  • Campus Kaiserslautern

    (Schwerbehindertenvertreter der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
     
  • Campus Landau

    (Schwerbehindertenvertreterin der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)

 

Für Studierende:

(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)
E-Mail: barrierefrei[at]edu.rptu.de