Merkzeichen
Folgende Merkzeichen können in reservierten Feldern im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden:
- "G" (erheblich gehbehindert)
- "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
- "H" (hilflos)
- "Bl" (blind)
- "Gl" (²µ±ð³óö°ù±ô´Ç²õ)
- "TBI" (taubblind)
- "B" (berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson)
- "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung möglich)
Details und was es mit dem Merkzeichen auf sich hat finden Sie beim Integrationsamt .
Ansprechpartner
Für µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ð:
- Campus Kaiserslautern
(Schwerbehindertenvertreter der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
- Campus Landau
(Schwerbehindertenvertreterin der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
Für Studierende:
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)