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Merkzeichen

Folgende Merkzeichen können in reservierten Feldern im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden:

  • "G" (erheblich gehbehindert)
  • "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
  • "H" (hilflos)
  • "Bl" (blind)
  • "Gl" (²µ±ð³óö°ù±ô´Ç²õ)
  • "TBI" (taubblind)
  • "B" (berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson)
  • "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung möglich)

Details und was es mit dem Merkzeichen auf sich hat finden Sie beim Integrationsamt .

 

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Ansprechpartner

Für µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ð:

  • Campus Kaiserslautern

    (Schwerbehindertenvertreter der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)
     
  • Campus Landau

    (Schwerbehindertenvertreterin der µþ±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù¾±²µ³Ù±ðn)

 

Für Studierende:

(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)