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Regelungen für internationale Studierende

Ausländische Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Jedoch gelten alle und die Mittel für alleinstehende schwangere Studentinnen oder alleinerziehende Studierende auch für sie.

Ein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr besteht auch für alle Kinder internationaler Eltern. Eine EU-Zugehörigkeit ist nicht erforderlich.

 

 

Anlaufstellen an der º£½ÇÖ±²¥

International Studierende sollten sich beraten lassen, welche Mittel für sie in Frage kommen.

Abteilung für Studienangelegenheiten

Katrin Kuhnert

Tel. 0631 205-5046
 

Außenstelle des Ausländerbüros an der º£½ÇÖ±²¥ in Kaiserslautern

Geb.38

Tel. 0631 365-3123

Termine nach Vereinbarung
 

Frau Bernath

Geb. 30/254

Tel. 0631 205 - 4488