Regelungen für internationale Studierende
Ausländische Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Jedoch gelten alle und die Mittel für alleinstehende schwangere Studentinnen oder alleinerziehende Studierende auch für sie.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr besteht auch für alle Kinder internationaler Eltern. Eine EU-Zugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Anlaufstellen an der º£½ÇÖ±²¥
International Studierende sollten sich beraten lassen, welche Mittel für sie in Frage kommen.
Abteilung für Studienangelegenheiten
Tel. 0631 205-5046
Außenstelle des Ausländerbüros an der º£½ÇÖ±²¥ in Kaiserslautern
Geb.38
Tel. 0631 365-3123
Termine nach Vereinbarung
Geb. 30/254
Tel. 0631 205 - 4488