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Senatsprotokolle (nur intern zug盲nglich)
Sitzungstermine
Einladung
Beim "Senat" handelt es sich um ein zentrales Organ der Hochschule. Dem Senat obliegt die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen - soweit nichts anderes bestimmt ist. Konkret hat der Senat beispielsweise
- die Grundordnung zu erlassen,
- die Pr盲sidentin oder den Pr盲sidenten sowie die Vizepr盲sidentin oder den Vizepr盲sidenten zu w盲hlen,
- zu den Vorschl盲gen der Fachbereiche f眉r die Berufung von Hochschullehrerinnen oder -lehrern Stellung zu nehmen,
- die Einrichtung von Studieng盲ngen zu beschlie脽en oder
- den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufzustellen.
Den Vorsitz f眉hrt die Pr盲sidentin oder der Pr盲sident. Von den weiteren 22 stimmberechtigten Mitgliedern stammen zw枚lf aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen oder -lehrern, je vier aus den Gruppen der Studierenden bzw. akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und zwei aus der Gruppe der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.
Die Amtszeit der Mitglieder des Senats betr盲gt drei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

